UNSERE LEISTUNGEN

Rundum-Service für Ihre Sicherheit

Von der klassischen Schornsteinreinigung bis zur modernen Energieberatung – wir bieten Ihnen alle Dienstleistungen aus einer Hand.

Umweltschutz

Wir sind für den Umweltschutz unterwegs!
Dabei können wir Folgendes leisten:

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden.
 
  • Messen, feststellen und analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel.
 
  • Messen, feststellen und analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur Verbrennungsoptimierung.
  • Beratung und ggf. Durchführung von Maßnahmen zur Energieeinsparung anhand der vorhandenen Gebäude und Anlagentechnik.
 
 
  • Datenerfassung für Emissionskataster.
 
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen.
 
  • Entsorgen von Rückständen aus Feuerungsanlagen.
Umweltschutz

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet.


Wann besteht eine Pflicht?


Ein Energieausweis wird in Deutschland laut Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in folgenden Fällen benötigt:

  • Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie oder Wohnung.
  • Neubau eines Gebäudes (Ausstellung nach Fertigstellung).
  • Umfangreiche Sanierung oder energetische Änderungen am Gebäude.
  • Aushangpflicht in großen öffentlichen Gebäuden mit viel Publikumsverkehr.

Gültigkeit: In der Regel ist ein Energieausweis 10 Jahre lang gültig

Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises:


  • Den verbrauchsorientierten Energieausweis
  • Den bedarfsorientierten Energieausweis
Energieausweis

Warnmelder

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder retten Leben, weil sie frühzeitig alarmieren. Oft passiert das zu einem Zeitpunkt, an dem man einen Brand selbst noch gar nicht bemerkt. Besonders nachts kann Rauch zur größten Gefahr werden. Er breitet sich sehr schnell aus und kann innerhalb kurzer Zeit zu Bewusstlosigkeit führen. Damit Rauchwarnmelder zuverlässig schützen, kommt es auf die richtige Platzierung, regelmäßige Funktionskontrolle und passende Geräteauswahl an.

Die wichtigsten Informationen finden Sie hier übersichtlich in den folgenden Bereichen:

Ja. Rauchmelder sind in Deutschland in allen Bundesländern vorgeschrieben. Die Pflicht gilt sowohl für vermietete Wohnungen als auch für selbst genutzte Wohnungen und
Wohnhäuser. Sie müssen insbesondere dort installiert werden, wo Menschen schlafen oder Fluchtwege abgesichert werden müssen.

Für die Ausstattung und Installation der Rauchmelder ist in der Regel der Eigentümer beziehungsweise Vermieter verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass die Wohnung
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mit Rauchwarnmeldern ausgestattet ist. Die Regelungen zur Wartung können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Die Anschaffung und Installation der Rauchmelder trägt grundsätzlich der Eigentümer oder Vermieter. Er ist dafür verantwortlich, dass die Wohnung ordnungsgemäß
ausgestattet wird. Kosten für die regelmäßige Wartung können unter bestimmten Voraussetzungen über die Mietnebenkosten weitergegeben werden.

Kohlenmonoxid Warnmelder

Jährlich sterben rund 600 Menschen an den Folgen einer Vergiftung von Kohlenmonoxid. Kohlenmonoxid ist ein giftiges Gas, das bei der Verbrennung entsteht – z. B. durch Feuerstellen wie Kamine, Holz-, Öl- oder Gasheizungen. Insbesondere in geschlossenen Räumen kann sich das Gas bis zu einer lebensgefährlichen Konzentration ansammeln. Deshalb ist vor allem in geschlossenen Räumen eine frühzeitige Erkennung des nicht wahrnehmbaren, farb-, geruch- und geschmacklosen Gases mithilfe eines Kohlenmonoxid Warnmelders (CO-Warnmelder) besonders wichtig. 

Die wichtigsten Informationen finden Sie hier übersichtlich in den folgenden Bereichen:

Kohlenmonoxid, kurz CO, ist ein hochgiftiges Gas, das man weder sehen noch riechen oder schmecken kann. Es entsteht bei unvollständiger Verbrennung, zum Beispiel wenn Brennstoffe wie Gas, Öl, Holz, Holzkohle oder Benzin nicht vollständig verbrannt werden. Gerade weil Kohlenmonoxid nicht wahrnehmbar ist, kann es besonders gefährlich werden.

Kohlenmonoxid kann überall dort entstehen, wo Brennstoffe verbrannt werden und die Verbrennung nicht richtig abläuft. Ursachen können defekte, falsch genutzte oder schlecht belüftete Geräte sein, zum Beispiel Heizungen, Öfen, Thermen, Durchlauferhitzer, Grills, gasbetriebene Herde oder laufende Motoren. Auch verstopfte Kamine, blockierte Abgaswege oder unzureichende Belüftung können dazu führen, dass sich CO bildet oder im Raum sammelt.
Kohlenmonoxid ist lebensgefährlich, weil es vom Menschen nicht bemerkt wird und beim Einatmen den Sauerstofftransport im Blut blockiert. Dadurch wird der Körper nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Bereits geringe Mengen können Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit oder Müdigkeit verursachen. Bei höheren Konzentrationen kann Kohlenmonoxid schnell zu Bewusstlosigkeit, schweren Gesundheitsschäden oder sogar zum Tod führen.

Betriebs- & Brandsicherheit

Zur Betriebs- und Brandsicherheit gehören viele Themen. Hierbei können wir helfen:

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen.
  • Regelmäßige Kontrolle der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand sowie auf feuergefährliche Mängel im Rahmen der Durchführung der Aufgaben der frei beauftragten Schornsteinfegerarbeiten.
  • Meldung von festgestellten Mängeln an Betreiber und Eigentümer im Rahmen der Durchführung der Aufgaben der frei beauftragten Schornsteinfegerarbeiten.
  • Vorschlagen von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft.
  • Gashausschau nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen, Überprüfung der Erdgasleitung vom Hausanschluss bis zu der Endverbrauchsstelle, mehr Sicherheit durch frühzeitige Erkennung von Schäden und versicherungstechnisch notwendig.
  • Überprüfung der Feuerungsanlagen per Thermografie, Video- und Kamerainspektion
  • Schornsteinquerschnittsberechnung (Funktionsnachweis zur ausreichenden Bemessung von Abgasanlagen mit Feuerstätten) nach DIN EN 13384
  • Dichtheitsprüfung von Abgasanlagen nach DIN EN 1443
  • Verbrennungsluftnachweis: Berechnung zur ausreichenden Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten nach TRGI und FeuVo.

Beratung

Haben sie Fragen rund um die Themen Schornstein, Sicherheit, Umwelt, Energie?
Bitte sprechen sie uns an - wir helfen gerne!

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks
 
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung

  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
 
  • Beratung der Kunden in Fragen des Umweltschutzes
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie 
 
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Schornsteinfegerarbeiten

Die regelmäßige Reinigung des Schornsteins ist wichtig für die Sicherheit und den zuverlässigen Betrieb Ihrer Feuerstätte. Dabei werden Ruß- und Schmutzablagerungen entfernt, die im schlimmsten Fall zu einem Schornsteinbrand führen können. Gleichzeitig können Rauchgase besser abziehen, wodurch das Risiko von gefährlichem Kohlenmonoxid reduziert wird. Ein sauberer Schornstein unterstützt außerdem eine effiziente Heizleistung und trägt zum Umwelt- und Gesundheitsschutz bei.

Wie oft der Schornsteinfeger kommt, hängt von der Art Ihrer Feuerstätte, dem verwendeten Brennstoff und der Nutzung der Anlage ab. Die genauen Kehr-, Mess- und Überprüfungsintervalle sind in Ihrem Feuerstättenbescheid festgelegt. Dort steht, welche Arbeiten in welchem Zeitraum durchgeführt werden müssen.

Hoheitliche Tätigkeiten sind gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, die ausschließlich vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel die Feuerstättenschau, die Ausstellung des Feuerstättenbescheids, die Führung des Kehrbuchs sowie bestimmte Abnahmen neuer oder geänderter Feuerungsanlagen. Diese Aufgaben dienen der Betriebs- und Brandsicherheit.

Freie Tätigkeiten sind Schornsteinfegerarbeiten, bei denen Sie einen qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl beauftragen können. Dazu zählen zum Beispiel viele Kehr-, Mess-, Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten, die in Ihrem Feuerstättenbescheid aufgeführt sind. Diese Arbeiten können also nicht nur vom Bezirksschornsteinfeger, sondern auch von einem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb wie Arian Roth ausgeführt werden.

Bei der Feuerstättenschau werden alle Feuerstätten und Abgasanlagen im Gebäude begutachtet. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft dabei, ob die Anlagen sicher betrieben werden können, ob Änderungen vorgenommen wurden und ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Auf Grundlage dieser Überprüfung wird anschließend der Feuerstättenbescheid erstellt oder aktualisiert.

Der Feuerstättenbescheid ist ein offizielles Dokument, in dem alle vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten für Ihr Gebäude aufgeführt sind. Darin steht genau, welche Kehr-, Mess- oder Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden müssen und bis wann diese erledigt sein sollen. Er wird vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellt und dient als Grundlage für die regelmäßigen Schornsteinfegerarbeiten.

Ja. Für die im Feuerstättenbescheid festgelegten Schornsteinfegerarbeiten können Sie uns als qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl beauftragen. Dazu zählen zum Beispiel viele Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten. Hoheitliche Aufgaben, wie etwa die Feuerstättenschau oder die Ausstellung des Feuerstättenbescheids, bleiben weiterhin beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Rauchwarnmelder

Ja. Rauchmelder sind in Deutschland in allen Bundesländern vorgeschrieben. Die Pflicht gilt sowohl für vermietete Wohnungen als auch für selbst genutzte Wohnungen und Wohnhäuser. Sie müssen insbesondere dort installiert werden, wo Menschen schlafen oder Fluchtwege abgesichert werden müssen.

Für die Ausstattung und Installation der Rauchmelder ist in der Regel der Eigentümer beziehungsweise Vermieter verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass die Wohnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mit Rauchwarnmeldern ausgestattet ist. Die Regelungen zur Wartung können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Die Anschaffung und Installation der Rauchmelder trägt grundsätzlich der Eigentümer oder Vermieter. Er ist dafür verantwortlich, dass die Wohnung ordnungsgemäß ausgestattet wird. Kosten für die regelmäßige Wartung können unter bestimmten Voraussetzungen über die Mietnebenkosten weitergegeben werden.

Kohlenmonoxid Warnmelder

Kohlenmonoxid, kurz CO, ist ein hochgiftiges Gas, das man weder sehen noch riechen oder schmecken kann. Es entsteht bei unvollständiger Verbrennung, zum Beispiel
wenn Brennstoffe wie Gas, Öl, Holz, Holzkohle oder Benzin nicht vollständig verbrannt werden. Gerade weil Kohlenmonoxid nicht wahrnehmbar ist, kann es besonders
gefährlich werden.

Kohlenmonoxid kann überall dort entstehen, wo Brennstoffe verbrannt werden und die Verbrennung nicht richtig abläuft. Ursachen können defekte, falsch genutzte oder schlecht belüftete Geräte sein, zum Beispiel Heizungen, Öfen, Thermen, Durchlauferhitzer, Grills, gasbetriebene Herde oder laufende Motoren. Auch verstopfte Kamine, blockierte Abgaswege oder unzureichende Belüftung können dazu führen, dass sich CO bildet oder im Raum sammelt.

Kohlenmonoxid ist lebensgefährlich, weil es vom Menschen nicht bemerkt wird und beim Einatmen den Sauerstofftransport im Blut blockiert. Dadurch wird der Körper nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Bereits geringe Mengen können Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit oder Müdigkeit verursachen. Bei höheren Konzentrationen kann Kohlenmonoxid schnell zu Bewusstlosigkeit, schweren Gesundheitsschäden oder sogar zum Tod führen.

INFORMATIONEN

Energienews

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